|

Brandschutzhelfer im Betrieb: Warum Sichtbarkeit entscheidend ist

Fünf Beschäftigte in einem modernen Betriebsgebäude stehen neben der rot gestrichelten Silhouette einer fehlenden Person. Ein Feuerlöscher und ein Notausgangsschild verweisen auf den betrieblichen Brandschutz. Die freie Position symbolisiert eine nicht sichtbare oder ungeklärte Brandschutzhelferrolle. Unten links steht „KI-generiert

Wer ist in Ihrem Unternehmen als Brandschutzhelfer oder Brandschutzhelferin eingesetzt? Wenn Beschäftigte bei dieser Frage erst überlegen müssen, zeigt sich eine wichtige Lücke in der betrieblichen Sicherheitsorganisation. Denn wirksamer Brandschutz besteht nicht nur aus Feuerlöschern, Fluchtwegkennzeichnungen und Unterlagen. Im Ernstfall müssen Menschen wissen, wer welche Aufgabe übernimmt.

Das gilt für Büro, Bildungseinrichtung, Logistik, Produktion und Sicherheitsdienst gleichermaßen. Gerade in Unternehmen mit Schichtbetrieb, wechselnden Teams, mehreren Etagen oder häufigem Publikumsverkehr müssen Zuständigkeiten verständlich und jederzeit sichtbar sein.

Kurz erklärt: Brandschutzhelfende sind ausgebildete Beschäftigte, die den betrieblichen Brandschutz unterstützen und mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind. Ihre notwendige Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung gelten fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend.

Aktuelle DGUV-Zahlen zeigen Handlungsbedarf

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung halten 84 Prozent der Befragten Brandschutzhelfende für wichtig oder sehr wichtig. Gleichzeitig berichten nur 72 Prozent, dass es sie im eigenen Betrieb gibt. Weitere 13 Prozent wissen nicht einmal, ob diese Funktion im Unternehmen besetzt ist.

Die Zahlen machen deutlich: Zwischen der grundsätzlichen Wertschätzung des Brandschutzes und seiner sichtbaren Umsetzung im Arbeitsalltag besteht eine Lücke. Eine formale Benennung allein löst dieses Problem nicht. Die Funktion muss im Team bekannt sein, auch bei Abwesenheit, Urlaub, Krankheit oder einem Schichtwechsel.

Was machen Brandschutzhelfer im Betrieb?

Brandschutzhelfende sind Beschäftigte, die durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung auf ihre Aufgaben vorbereitet werden. Sie kennen die betrieblichen Brandgefahren, das Verhalten im Brandfall und den sicheren Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen. Bei einem Entstehungsbrand können sie im Rahmen ihrer Ausbildung handeln, ohne sich selbst zu gefährden. Außerdem unterstützen sie die betriebliche Organisation, damit gefährdete Personen den Bereich sicher verlassen können.

Die Notwendigkeit einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfenden ergibt sich unter anderem aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. Wie viele Personen benötigt werden, hängt von der Gefährdungsbeurteilung und den konkreten betrieblichen Bedingungen ab. Bei normaler Brandgefährdung gilt ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Eine höhere Zahl kann beispielsweise bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder besonderen betrieblichen Bedingungen erforderlich sein.

Wichtig ist dabei: Die rechnerische Zahl allein genügt nicht. Schichtdienst, Urlaub, Krankheit, Fortbildung und andere Abwesenheiten müssen berücksichtigt werden, damit tatsächlich jederzeit ausreichend qualifizierte Personen anwesend sind.

Fünf Maßnahmen für sichtbaren betrieblichen Brandschutz

1. Zuständigkeiten bekannt machen

Alle Beschäftigten sollten schnell erkennen können, wer als Brandschutzhelfer oder Brandschutzhelferin benannt ist. Geeignet sind beispielsweise aktuelle Aushänge, Informationen im Intranet, Hinweise in der Unterweisung und standortbezogene Notfallpläne.

2. Vertretungen verbindlich regeln

Eine einzige benannte Person reicht häufig nicht aus. Unternehmen sollten prüfen, wer bei Urlaub, Krankheit, Außenterminen oder in einer anderen Schicht übernimmt. Die Gefährdungsbeurteilung liefert dafür die Grundlage.

3. Neue Beschäftigte frühzeitig informieren

Die Brandschutzorganisation gehört in das Onboarding. Neue Mitarbeitende müssen Fluchtwege, Sammelstellen, Alarmierungswege und zuständige Personen kennen, bevor ein Notfall eintritt.

4. Übungen regelmäßig durchführen

Wissen muss praktisch abrufbar sein. Die Ausbildung von Brandschutzhelfenden verbindet deshalb Theorie mit einer realitätsnahen Übung an Feuerlöscheinrichtungen. Auch die übrigen Beschäftigten benötigen regelmäßige Unterweisungen zum Verhalten im Brandfall.

5. Schichtwechsel sicher gestalten

In Sicherheitsdiensten, Leitstellen, Logistikbetrieben oder Einrichtungen mit langen Öffnungszeiten kann der Schichtwechsel zur Informationslücke werden. Eine kurze dokumentierte Übergabe sollte deshalb auch besondere Risiken, ausgefallene Einrichtungen und die aktuell anwesenden Brandschutzhelfenden berücksichtigen.

Selbstcheck für Unternehmen

Mit fünf Fragen lässt sich die Sichtbarkeit der Brandschutzorganisation schnell überprüfen:

  1. Können Beschäftigte spontan mindestens eine zuständige Person nennen?
  2. Sind in jeder relevanten Schicht ausreichend Brandschutzhelfende verfügbar?
  3. Sind Aushänge, Telefonlisten und Notfallpläne aktuell?
  4. Wurden neue Mitarbeitende zu Brandgefahren und Verhalten im Brandfall unterwiesen?
  5. Wurde der praktische Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen geübt?

Wenn eine dieser Fragen nicht eindeutig mit Ja beantwortet werden kann, sollte die betriebliche Organisation geprüft und verbessert werden.

Häufige Fragen zu Brandschutzhelfenden

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Die erforderliche Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung sind fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Je nach Brandgefährdung, Betriebsgröße, Schichtsystem und anwesenden Personen kann ein höherer Anteil erforderlich sein.

Reicht eine theoretische Unterweisung aus?

Nein. Die DGUV beschreibt die Ausbildung als Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Übung. Zusätzlich ist eine Einweisung in die betrieblichen Besonderheiten notwendig.

Wie oft sollte die Ausbildung aufgefrischt werden?

Die DGUV nennt bei normaler Brandgefährdung abhängig von der Gefährdungsbeurteilung einen Wiederholungszeitraum von zwei bis fünf Jahren. Änderungen im Betrieb oder bei den Brandgefahren können eine frühere Auffrischung erforderlich machen.

DIAS GmbH: Sicherheitsqualifizierungen an neun Standorten

Die DIAS GmbH – Deutsches Institut für Ausbildung und Sicherheit tritt unter der Marke DIAS Bildung als Bildungsanbieter für Aus- und Weiterbildung im Sicherheitsbereich auf. Interessierte können sich standortnah zu geeigneten Qualifizierungsmöglichkeiten und Bildungswegen in der Sicherheitsbranche beraten lassen.

DIAS Bildung ist an folgenden Standorten vertreten:

  • Leipzig
  • Hannover / Laatzen
  • Magdeburg
  • Berlin
  • Halle
  • Bremerhaven
  • Dessau-Roßlau
  • Offenbach am Main
  • Wolfenbüttel

Auf Wunsch führen schulen wir Ihre Mitarbeiter auch Inhouse in Ihrem Betrieb – bundesweit oder buchen auch geeignete Schulungsräume. Sprechen Sie uns einfach über unsere zentrale Buchung an.

Beratung und Buchung

DIAS GmbH – Deutsches Institut für Ausbildung und Sicherheit
Fraunhoferstraße 8
04178 Leipzig

Telefon: 0341 49 27 72 30
E-Mail: leipzig@dias-bildung.de

Weitere Informationen zu den DIAS-Standorten: DIAS Bildung – Standorte

Hinweis: Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung oder fachliche Beratung zum betrieblichen Brandschutz.

Quellen

Ähnliche Beiträge