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Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung

Bildungsgutschein

Als zertifizierter Bildungsträger führen wir Schulungsmaßnahmen gem. AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, SGB III) durch.
In Form von Bildungsgutscheinen durch die Agentur für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung für Arbeitssuchende sind unsere Schulungen und Weiterbildungen durch diese Stellen förderungsfähig.

Weiterbildungsprämie Programm "Zukunftsstarter"

Als Teilnehmer einer Umschulung/Berufsausbildung werden Sie für Ihren Erfolg mit einer Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 Euro belohnt. Diese Weiterbildungsprämie erhalten erfolgreiche Teilnehmer von Umschulungen und Nachqualifizierungen, wenn sie über einen Bildungsgutschein gefördert wurden und die Qualifizierung zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen.

Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten Sie für die Teilnahme an einer förderbaren, abschlussorientierten Weiterbildung. Die Förderung erfolgt ab dem 1.7.2023. Diese Leistung muss nicht extra beantragt werden und wird für Teilmonate anteilig ausbezahlt.

Bürgergeldbonus

Den Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro erhalten Sie, wenn Sie an einer Maßnahme der Weiterbildung teilnehmen.
· Mindestdauer der Weiterbildung 8 Wochen, für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird
· umfasst auch Maßnahmen, die durch einen Rehabilitationsträger gefördert werden.

Diese Leistung muss nicht extra beantragt werden und tritt am 1.7.2023 in Kraft. Sie wird für Teilmonate anteilg ausgezahlt.

Bildungsprämie

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 bzw. 40.000 Euro nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Interessierte können sich in einer der mehr als 570 Beratungsstellen bundesweit zum Prämiengutschein beraten lassen.
Informationen zur Bildungsprämie
Das Weiterbildungssparen:
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können an Weiterbildung Interessierte aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen sie, welche Weiterbildung ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein.

Mit dem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) werden die finanziellen Details besprochen. Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden, d. h. Erwerbstätige können, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen, einen Prämiengutschein erhalten und die verbleibenden Kosten beispielsweise über das Weiterbildungssparen finanzieren.

Firmenbezogene Fort- und Weiterbildung durch unternehmensbezogene Förderung

Viele Arbeitgeber beteiligen sich oftmalig an den Kosten der Weiterbildung, übernehmen sie gänzlich oder stellen Sie für die Dauer der Weiterbildung frei. Der Vorteil Ihre beruflichen Fähigkeiten beizubehalten und zu entwickeln, ist daher für viele Arbeitgeber selbtverständlich.
Fragen Sie Ihren Chef, was es ihm Wert wäre, Sie als unternehmenseigene Weiterbildungskraft qualifizieren zu lassen, um so Ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg beizusteuern. Hier investiert die Firma nicht nur in Ihre Zukunft, sondern auch in die Zukunft des Unternehmens.