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Flughafensicherheit

Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen (11.2.6.)

Mitarbeiter auf Flughäfen benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit Zugang zum Sicherheitsbereich.
Bevor sie unbegleiteten Zugang zum Sicherheitsbereich erhalten, benötigen sie eine Schulung des Sicherheitsbewusstseins.

Dauer: 4 Stunden

Kosten: auf Anfrage

(nach Absprache sind auch Tagessätze möglich)

Die Schulung Ihres Personals wird ausschließlich durch zugelassene Ausbilder vom LBA mit einem zugelassenen Schulungsprogramm durchgeführt.

Schulungsinhalte

  • 1. Überblick zum Thema Terrorismus 0.5 Std.
  • 2. Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit 0,5 Std.
  • 3. Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen 1 Std.
  • 4. Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen 0,5 Std.
  • 5. Waffen und verbotene / gefährliche Gegenstände 0,5 Std.
  • 6. Einweisung vor Ort 1 Std.

Die spezifische Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen (11.2.3.5.)

Dauer: 35 Stunden

Kosten: auf Anfrage

Voraussetzung

Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZÜP)

Leistungen

  • Teilnahmezertifikat gem. den rechtl. europäischen und nationalen Vorschriften Sie erhalten inklusive alle Schulungsmaterialen sowie die notwendigen Rechtsgrundlagen

Schulungsinhalte

Die Seminarinhalte und die Dauer gestalten und richten sich nach den Forderungen der VO(EG) 300/2008 sowie deren Folgeverordnungen und der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV):

  • a) Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren.
  • b) Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme.
  • c) Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
  • d) Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten.
  • e) Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände.
  • f) Kenntnis der Sofortmaßnahmen.
  • g) zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen.