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KFZ Kontrolle

Die spezifische Schulung von Personen, die Fahrzeugkontrollen durchführen (11.2.3.4.)

Dauer: 16 Stunden

Kosten: auf Anfrage

Leistungen

+ Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat

Schulungsinhalte

Die Seminarinhalte und die Dauer gestalten und richten sich nach den Forderungen der VO(EG) 300/2008
sowie deren Folgeverordnungen und der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV):

+ a) Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren,

+ b) Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände,

+ c) Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände,

+ d) Kenntnis der Sofortmaßnahmen,

+ e) Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen und

+ f) Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten