KFZ Kontrolle
Die spezifische Schulung von Personen, die Fahrzeugkontrollen durchführen (11.2.3.4.)
Dauer: 16 Stunden
Kosten: auf Anfrage
Leistungen
+ Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat
Schulungsinhalte
Die Seminarinhalte und die Dauer gestalten und richten sich nach den Forderungen der VO(EG) 300/2008
sowie deren Folgeverordnungen und der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV):
+ a) Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren,
+ b) Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände,
+ c) Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände,
+ d) Kenntnis der Sofortmaßnahmen,
+ e) Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen und
+ f) Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten