Luftsicherheitsschulung §9
Luftsicherheitskontrollkräfte (LSKK §9 LuftSiG) für Fracht und Post (11.2.3.2.)
Schulung des Sicherheitspersonals gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Anhang 11.2.3.2. für „Luftsicherheitskontrollkräfte für Fracht- und Postkontrollen“
Dauer: 102 Stunden
Kosten: auf Anfrage
Diese Schulung ist förderungsfähig!
Voraussetzung
Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZÜP)
Schulungsinhalte
Die Seminarinhalte und die Dauer wurden gem. Musterlehrplan des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) gestaltet und richten sich nach den Forderungen der VO(EG) 300/2008 sowie deren Folgeverordnungen und der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV):
Überblick zum Thema Terrorismus
Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit / Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen
Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften
Kenntnisse über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschl. der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die sichere Lieferkette kontrollieren
Waffen- und verbotene Gegenstände
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
Schutz, Beförderungsanforderungen für Fracht und Post
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Durchführung der Kontrollen / Grundlagen der Kontrollabläufe
Kenntnisse der Techniken für die Durchsuchung per Hand
Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
Auswertung von Röntgenbildern an computergestützten Trainingssystemen
Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
Durchführung der Kontrollen / Grundlagen der Kontrollabläufe/ Einweisung vor Ort/ Praktische Einweisung an den Kontrollstellen
Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
Kenntnisse der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post
Turnusmäßige Fortbildung für LSKK´s gem. §3 Abs. 5 Luftsicherheitsschulungsverordnung
Anmerkung
Für Luftsicherheitskontrollkräfte, die die Mindestdauer der vorgeschriebenen Fortbildung innerhalb von zwei Jahren. Nicht erfüllen, wird das Befähigungszeugnis ungültig!
Jährlich sind 28 Stunden zu schulen, davon monatlich eine Stunde Fortbildung in der Auswertung von Röntgenbildern