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Sicherheitsmitarbeiter auf Flughäfen

Die spezifische Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen (11.2.3.5.)

Dauer: 35 Stunden

Kosten: auf Anfrage

Voraussetzung

Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZÜP)

Leistungen

  • Teilnahmezertifikat gem. den rechtl. europäischen und nationalen Vorschriften Sie erhalten inklusive alle Schulungsmaterialen sowie die notwendigen Rechtsgrundlagen

Schulungsinhalte

Die Seminarinhalte und die Dauer gestalten und richten sich nach den Forderungen der VO(EG) 300/2008 sowie deren Folgeverordnungen und der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV):

  • a) Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren,
  • b) Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme,
  • c) Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen,
  • d) Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • e) Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände,
  • f) Kenntnis der Sofortmaßnahmen und
  • g) zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen.