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Revierdienst Magdeburg

Der Revierdienst ist zugleich als Revierbewachung bekannt. Es handelt sich um eine Tätigkeit aus dem Sicherheitsgewerbe. Genauer wird damit das Aufgabengebiet von einem Revierfahrer beschrieben. Bei dieser Aufgabe überwacht der Mitarbeiter vom Revierdienst Magdeburg Gebäude, Außenanlagen oder Objekte auf der Grundlage von einem Revierplan. Damit unterscheidet sich diese Tätigkeit von den Mitarbeitern, des Sicherheitsgewerbes, die im stationären Objektschutz eingesetzt sind.

Erste allgemeine Informationen

Für diese Form der Bewachung von Objekten stellt das unterschiedlich ausgeprägte Sicherheitsbedürfnis eines der Entscheidungskriterien dar. Als weiteres Merkmal sind die Kosten vom Revierdienst Magdeburg anzusehen. Andererseits wird auf den klassischen Objektschutz gesetzt, je höher das Sicherheitsbedürfnis ausfällt. Dies bedeutet, dass ein bis zwei Mitarbeiter stationär das jeweilige Objekt bewachen. Gesprochen wird in diesem Fall von einer Separatbewachung. Dagegen entscheiden sich kleinere sowie mittlere Unternehmen in der Regel für die Revierbewachung durch den Revierdienst Magdeburg. Damit wird in der Regel in vielen Fällen das Einschalten einer Alarmzentrale kombiniert, die ebenfalls für die Bewachung zuständig ist.

Die Grundlagen aus rechtlicher Sicht

Bei der Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe bildet das Jedermannsrecht die Grundlage. Der Mitarbeiter vom Revierdienst Magdeburg nehmen mit ihrer Aufgabe die Rolle von einem Besitzdiener ein. Durch ihren Auftraggeber haben die Mitarbeiter die Berechtigung das Hausrecht in Gebäuden oder auf Grundstücken auszuüben. Notfalls ist das Durchsetzen vom Hausrecht unter Anwendung vom Selbsthilferecht möglich. Allerdings sind die Befugnisse von Wachleuten nicht mit denen von einem Polizeibeamten oder einem Hilfspolizisten gleichzusetzen.

Die Voraussetzungen aus rechtlicher Sicht

Um eine Tätigkeit im Revierdienst Magdeburg auszuüben, ist das Vorliegen einer Bewachungserlaubnis erforderlich. Diese wird durch die zuständige Behörde nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt. Gesichert sein muss ein einwandfreier Leumund sowie die Zuverlässigkeit. Außerdem muss eine Teilnahmebescheinigung vorliegen, dass es zur Unterweisung auf der Grundlage von § 34a der Gewerbeordnung kam. Möglich ist ebenso die Vorlage eines Nachweises, das die in § 34 a der Gewerbeordnung verankerte Sachkundeprüfung bestanden wurde. Von Bedeutung ist für das Ausüben der Tätigkeit außerdem das Verantwortungsbewusstsein, das hoch ausgeprägt ist. Ebenso wichtig sind ein vorhandener Führerschein sowie eine mehrjährige Fahrpraxis.

Die Aufgaben vom Revierfahrer

Zunächst gehört die Bestreifung des Objekts zu den Aufgaben. Dabei geht es ferner um den Aufschluss und den Verschluss. Der Revierfahrer stellt ferner fest, ob Störungen vorliegen und meldet diese der zuständigen Leitstelle. Teilweise kann er Störungen beseitigen, sofern er sich nicht dadurch in Gefahr bringt. In der Regel ist er außerdem im Rahmen seiner Arbeit für den Revierdienst Magdeburg für das Überwachen von Maschinen wie Gebäudeleittechnik oder Brandschutzmeldern zuständig. Ebenso fällt im Hinblick auf technische Anlagen deren Überwachung in sein Aufgabengebiet.

Die Ausrüstung eines Revierfahrers

In der Regel ist den Mitarbeitern die Verfügung über einen Dienstwagen möglich. Zur Anwendung gelangt ein Wächterkontrollsystem, über das in Verbindung mit einem Datenerfassungsgerät sich die Anwesenheit an Standorten feststellen lässt. Je nach Objekt ist der Einsatz von einem Diensthund möglich.