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Weiterbildung zu Luftsicherheitskontrollkräften gemäß §§8 und 9 in Hannover

Die Weiterbildung Luftsicherheit Hannover umfasst die beiden förderungsfähigen Schulungen zu Luftsicherheitskontrollkräften gemäß §§ 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Deren Seminarinhalte richten sich nach dem Musterlehrplan des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Sie orientieren sich weiterhin an der EU-Verordnung 'VO(EG)' 300/2008, deren Folgeverordnungen und der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV).

Grundsätzliche Themeninhalte

Hintergrund der Lerninhalte bilden geschichtlich belegte, widerrechtliche Interventionen, Terroranschläge und gegenwärtige Bedrohungen in der zivilen Luftfahrt. Das Thema Terrorismus verschafft Seminarteilnehmern einen grundlegenden Überblick über mögliche Gefahrensituationen. Daraus ergeben sich die aktuellen Rechtsvorschriften in der Luftsicherheit.

Die Weiterbildung Luftsicherheit Hannover behandelt zum einen die Ziele der Luftsicherheit, zum anderen die Struktur, in welcher diese Ziele verfolgt werden. Welche Sicherheitssysteme sind gebräuchlich? Wie werden Zugangskontrollen durchgeführt? Ein weiterer wichtiger Punkt ist, sich gut über die Gestaltung und Inhalte von Ausweisen auszukennen, die in den jeweiligen Flughäfen eingesetzt werden.

Grundsätzliche Durchführung von Kontrollabläufen

Erlernt werden die verschiedenen Techniken, wie eine Durchsuchung von Hand durchgeführt werden kann - Eine zielsichere Handdurchsuchung gewährleistet die erfolgreiche Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände. Das Praktizieren von stichhaltigen Kontrollabläufen findet anhand von Auswertungen verschiedener Röntgenbilder an computergestützten Trainingssystemen statt. Kursteilnehmer werden auf die korrekte Deutung dieser, von der Sicherheitsausrüstung dargestellten, Röntgenbilder hin ausgebildet. Dazu gehört das nötige Know-How zum schnellen Erkennen unzulässiger Gegenstände.

Luftsicherheitsschulung zur Luftsicherheitskontrollkraft - LSKK §8

Die Weiterbildung Luftsicherheit Hannover führt zur Befugnis, Personen, Handgepäck, mitgeführte Gegenstände und aufgegebenes Gepäck, gemäß dem Luftsicherheitsgesetz §8, zu kontrollieren. Die Themenbereiche erfüllen die Anforderungen für die Basisschulung aus der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung.

Über Struktur und Zielsetzung der Luftsicherheit hinaus gewinnen Kursteilnehmer genaue Sachkenntnisse über die Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Sicherheitskontrollen durchführenden Personen.

+ Ausnahmen von Kontrollen und spezielle Sicherheitsverfahren.

+ Bedienung, Möglichkeiten und Grenzen der Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren vor Ort.

+ Mögliche Verstecke verbotener Gegenstände.

+ Welche Konfigurationen benötigt eine Kontrollstelle/ein Kontrollverfahren?

+ Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck.

Auf welche Art und Weise Personen angehalten und gemeldet werden, und welche Gegebenheiten dazu führen, vermittelt die Weiterbildung Luftsicherheit Hannover genauso wie das dazugehörige Meldeverfahren.

+ Welche Reaktionen stehen im richtigen Verhältnis zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen, beispielsweise bei einer Entdeckung verbotener Gegenstände?

+ Wie können menschliche Verhaltensformen und Reaktionen das Niveau der Sicherheit beeinflussen?

+ Klares und selbstsicheres Kommunizieren.

+ Kompetenzen im Umgang mit kulturellen Unterschieden und möglicherweise gefährlichen Fluggästen.

+ Erforderliche Sofortmaßnahmen.

Luftsicherheitskontrollkraft - LSKK §9

Die Weiterbildung Luftsicherheit Hannover führt weiterhin zur Qualifikation Luftsicherheitskontrollkraft für Luftfracht - und Luftpostkontrollen gemäß §9 LuftSiG. Zur Anmeldung bitte eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach §7 LuftSiG/Luftsicherheitsgesetz beilegen.

Tätigkeitsbezogene Kontrollabläufe

+ Verpflichtungen und Zuständigkeiten des für sichere Lieferketten verantwortlichen Fachpersonals.

+ Identifizierung gesetzeswidriger Gegenstände, beispielsweise Waffen.

+ Befähigung, korrekt auf die Entdeckung verbotener Gegenstände zu reagieren.

+ Mögliche Verstecke verbotener Gegenstände klassifizieren.

+ Sofortmaßnahmen.

+ Schutzanforderungen für Fracht und Post.

+ Beförderungsvoraussetzungen.

Praktische Einweisung

+ Bedienung, Möglichkeiten und Grenzen des Sicherheits-Equipments.

+ Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren.

+ Durchleuchtungs- und Kontrollmethoden unterschiedlicher Fracht und Post.

Hinweis der Weiterbildung Luftsicherheit Hannover

Zum Erhalt der Qualifikationen als LSKK, mit erfolgreichem Abschluss der LBA-Prüfung, finden jährlich verbindliche Fortbildungskurse statt. Als LSKK §8 sind insgesamt 36 Stunden vorgeschrieben - 24 Stunden Theorie und 12 Stunden Praxis. Als LSKK §9 werden 28 Stunden angesetzt - 16 Stunden Theorie und 12 Stunden Praxis (Röntgenbild Auswertung).