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13.10.2020

Pressemitteilung des BDSW 34 / 2020

Berlin/Bad Homburg - „Private Sicherheitsdienste sind bereit und in der Lage, die kommunalen Ordnungsdienste bei ihren Aktivitäten zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf Initiative der kommunalen Spitzenverbände/des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) für einen ‚Pakt für die kommunalen Ordnungsdienste‘ wirksam zu unterstützen“, sagte Gregor Lehnert, Präsident des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft, am Montag in Bad Homburg.

Wichtig sei die Schaffung einer klaren rechtlichen Grundlage durch Bund und Länder für eine Beleihung durch die Kommunen. Nur dann könnten die Kommunen qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter/innen rechtssicher für Kontrollen einsetzen, die auch Bußgelder verhängen, so Lehnert. Besonders wichtig seien dem BDSW aber auch einheitliche Qualitätsstandards für die einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter/innen.

Zur Eindämmung der stark ansteigenden Infektionszahlen ist es erforderlich, dass in den Städten und Kommunen alle Mittel ergriffen werden, um den rapiden Anstieg zu stoppen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin darauf hin, dass die kommunalen Ordnungsdienste an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten würden. Mit jeder neuen Corona-Verordnung würden neue Vorgaben und Kontrollaufgaben geschaffen. Die Ordnungsämter müssten deshalb kurzfristig personell in die Lage versetzt werden, diese Aufgaben zu erledigen. Im Wege der Beleihung müssten deshalb nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände zertifizierte private Sicherheitsdienste eingesetzt werden.

Diese Überlegungen decken sich, so BDSW-Präsident Lehnert, mit den Eckpunkten des Verbandes für ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Darin fordert der BDSW auch die Schaffung von Minimalbefugnissen für Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste im Wege des Rechtsinstituts der Beleihung. Immer mehr Kommunen setzten private Sicherheitsdienste für Ordnungsaufgaben ein. Bei Streitigkeiten müsste jedoch die bereits stark geforderte Polizei gerufen werden, um die Personalien aufzunehmen und Platzverweise zu erteilen, „Das Bundesinnenministerium hat zwar im Juli die Zuständigkeit für unserer Branche übernommen. Die Arbeiten an einem nach dem Koalitionsvertrag zu schaffenden Sicherheitsdienstleistungsgesetz sind nach unseren Informationen aber leider noch nicht aufgenommen worden“, so Lehnert.

Der BDSW stehe für Gespräche hinsichtlich der Schaffung bundesweiter einheitlicher Qualitätsstandards und tariflicher Entlohnung auf Bundes- und Landesebene kurzfristig zur Verfügung. Es verstehe sich von selbst, dass derartige konfliktgeneigte Tätigkeiten nicht zum gesetzlichen Mindestlohn durchführbar sind, betonte Lehnert. „Die Sicherheitswirtschaft will, wie bereits beim Schutz der Lebensmittelversorgung zu Beginn der Corona-Krise erfolgreich praktiziert, ihren Beitrag leisten, damit Deutschland auch in Zukunft besser als andere Staaten die Corona Herausforderungen besteht“, so der BDSW-Präsident abschließend.



Brancheninformationen (www.bdsw.de)
Private Sicherheitsdienstleister in Deutschland beschäftigen bundesweit rund 267 000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Im Jahr 2019 lag der Umsatz nach ersten Schätzungen bei rund 9,25 Mrd. Euro - davon entfallen auf die Segmente Geld und Wert ca. 613 Mio. Euro und Luftsicherheit 962 Mio. Euro, insgesamt also 1,5 Mrd. Euro. Die im BDSW organisierten Unternehmen bieten vor allem hochwertige Dienstleistungen an. Dazu gehören u. a. Schutz von Kraftwerken und anderen Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sowie von militärischen Liegenschaften, Pforten- und Empfangsdienste, qualifizierte Objekt- und Werkschutzdienste. Eine stark zunehmende Bedeutung hat die Kombination von moderner Sicherheits- und Überwachungstechnik mit personellen Dienstleistungen („Integrierte Sicherheitslösung“). Der Umsatz beträgt ca. 900 Mio. Euro.

QUELLENANGABE: BDSW - https://www.bdsw.de/presse/bdsw-pressemitteilungen/bdsw-unterstuetzt-pakt-fuer-die-kommunalen-ordnungsdienste